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Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c der AO Abgabenordnung

  • zwuszus
  • 4. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt aktuell für alle wirtschaftlich Tätigen zur eindeutigen Identifikation eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Diese ersetzt aktuell weder die Umsatzsteuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit - unabhängig von Unterbrechungen oder Umzügen gleich.



Link für weitere Informationen:


Link zum Verwaltungsregister/Basisregister für Unternehmen:

 
 
 

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