Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §139c der AO Abgabenordnung
- zwuszus
- 4. Dez. 2024
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Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt aktuell für alle wirtschaftlich Tätigen zur eindeutigen Identifikation eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Diese ersetzt aktuell weder die Umsatzsteuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit - unabhängig von Unterbrechungen oder Umzügen gleich.

Link für weitere Informationen:
Link zum Verwaltungsregister/Basisregister für Unternehmen:
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