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Hessengeld

zwuszus

Das Hessengeld erhalten alle, die in Hessen erstmalig eine Wohnimmobilie erwerben, um darin selbst zu wohnen.

Die Wohnimmobilie muss mindestens teilweise für Wohnzwecke selbst genutzt werden.

 

Stichtag für das Hessengeld ist der 1. März 2024. Maßgeblich ist hier das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages. Die Beurkundung des notariellen Kaufvertrags darf frühestens am 1. März 2024 erfolgt sein.

 

 

Gibt es eine Förderobergrenze? Ja, das Hessengeld ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.



 
 
 

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